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Laufamholzer Bürger durch Gemeinderatsbeschluss

Wir mieten oder kaufen uns eine Wohnung oder ein Haus in Laufarnholz und ziehen in den Nürnberger Vorort Damit sind wir Laufamholzer-Nürnberger oder Nürnberger-Laufamholzer Selbst bis ins 19. Jahrhundert war dies nicht so formlos ohne weiteres möglich. Um Laufamholzer Bürger zu werden, musste einem damaligen Germeinderatsbeschluss entsprechend eine. Aufnahmegebühr" entrichtet werden.

Das Protokoll der Gemeinde Laufamholz vom 25.7.1869 führt folgenden Beschluss auf:

"In der heute anberaumten Gemeindeversammlung, bei welcher die erforderlichen Gemeindemitglieder zur Gänze waren, wurden den Anwesenden die Neue Gemeindeordnung von dem ßürgermeister Krauß bekannt gegeben und zugleich auch die Erhebung einer Bürgeraufnahmegebühr besprochen. Nach längerer Beratung wurde einstimmig beschlossen folgende Bürgeraufnahmegebühren zu erheben":

  • Von solchen, welche die Heimat schon ursprünglich in der Gemeinde haben: 12 Gulden
  • von solchen aus auswärtigen Gemeinden: 16 Gulden, von Ausländern: 32 Gulden

Darüber hinaus musste ein Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt werden. So durften keine personenbedingten negative Gründe des Betreffenden vorliegen und die Bürgerrechtsgebühr musste eben entrichtet sein. Diese allgemein geltenden Beschlüsse der Gemeinden sind mit unserem heutigen Gleichberechtigungsgrundsatz nicht vereinbar, waren aber übliche Praxis. Im Anschluss daran wurde unter Hinweis auf Artikel 20 der Gerneindeordung vom 29. April 1869 eine Bürgerrechts-Urkunde ausgefertigt und ausgehändigt So erstellte die Gemeinde noch am 5.Mai 1919 von dem Bürgermeister Fiedler unterzeichnet- die Bürgerrechtsurkunde für einen in Laufamholz angesehenen Handwerksmeister, dessen Nachkommen noch heute in Laufamholz wohnen.

B. Hussennether AKG VNL